Es war nicht der Europäische Gerichtshof, es war nur das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg, das heute eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestätigte. Das EU-Amt ält den Filmtitel „Fack ju Göhte“ für eine „anstößige Beleidigung, die einen hoch angesehenen Schriftsteller posthum beleidigt“. Das Gericht geht einen Schritt weiter oder einen zurück, wie man das auch sehen mag. Es sieht, jedenfalls lese ich die Begründungen, die bisher veröffentlicht wurden, nicht Goethe als den Beleidigten, sondern uns, wir, die wir uns möglicherweise den Film angesehen haben und das, obwohl wir vom Titel schockiert waren.
Ja, wen und was muss man den heutzutage alles verteidigen? Muss man sich jetzt schon für die Freiheit einer Filmproduktionsgesellschaft einsetzen, ihre Filme, die ich nicht gesehen habe, mit einem aufmerksamkeitsheischenden Namen zu versehen und diesen dann auch schützen zu lassen? Nein, es ist nicht der Betriebswirt in mir, der hier für die Freiheit der Märkte eintritt, es ist eher das seltsame Gefühl, dass hier etwas aus dem Gleichgewicht geraten ist. Wir sind offenbar nicht geschockt über den Einsatz deutscher Panzer in Syrien, nicht über das Schreddern von Küken, nicht über unsere Waffenexporte oder den Klimawandel, wohl aber über den Filmtitel „Fack you Göthe“.
Hä?
Dachte ich mir. Aber dann kam die Einsicht. Es ist ganz genauso. Ein x-beliebiger Film schockt uns tatsächlich eher und weit mehr, als alle anderen Ereignisse. Das Gericht der Europäischen Union hat nicht nur Recht gesprochen, es hat uns komplett richtig eingeschätzt. So sind wir halt.